Informationspflicht ein Impressum anzugeben (TMG, RStV):

 

Für einen Großteil aller Internetseiten ist ein Impressum notwendig. Die Informationspflichten sind geregelt in § 5 TMG (Telemediengesetz) und § 55 RStV (Rundfunkstaatsvertrag). Im Internet finden Sie auch noch veraltete Informationen zum TDDG (Teledienstedatengesetz) und dem MDStV (Mediendienstestaatsvertrag). Beide Normen sind zum 01.03.2007 außer Kraft getreten und durch TMG, bzw. RStV ersetzt.

 

Welche Pflichten genau zu erfüllen sind, ist in dem Bereich "Impressum" zusammengefasst. Diese Informationen finden Sie hier.

 

weiter zu: Informationspflichten aus der Verpackungsverordnung

 

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