Informationspflichten nach Datenschutzvorschriften:

 

Informationspflichten, in diesem Fall des Diensteanbieters gegenüber dem Nutzer des Dienstes bestehen auch nach den Datenschutzvorschriften. Die Informationspflicht wird in der Regel in der "Datenschutzerklärung" erfüllt.

 

Rechtsgrundlage für die Datenschutzerklärung ist § 13 Telemediengesetz (TMG). Dort ist geregelt: "Der Diensteanbieter hat den Nutzer zu Beginn des Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten sowie über die Verarbeitung seiner Daten in Staaten außerhalb des Anwendungsbereichs der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (ABl. EG Nr. L 281 S. 31) in allgemein verständlicher Form zu unterrichten…".

 

Welche Pflichten genau zu erfüllen sind, ist in dem Bereich "Datenschutz" zusammengefasst.

 

weiter zu: Impressumspflicht

 

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