Die häufigsten Fehler, die zu Abmahnungen führen:

 

 

Das Internet schafft Mythen, die auch nach vielen Jahren nicht zu beseitigen sind. Zu den besten und meist kopierten - aber völlig unsinnigen Sätzen gehört der "Nach dem neuen EU Recht verzichten Sie auf Garantie und Rückgabe der Ware..." (bei Privatverkäufern auf eBay), oder auch der häufig gelesene Spruch: "Mit Urteil vom 12. Mai 1998 - 312 O 85/98 - "Haftung für Links" hat das Landgericht (LG) Hamburg entschieden, dass man durch das Setzen eines Links, die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann - so das LG - nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert", gehören hierzu. Zumindest führen diese Aussagen - obgleich falsch - nicht zu Abmahnungen.

 

Mit einer Abmahnung müssen Sie hingegen rechnen, wenn Ihr Onlineauftritt folgende Fehler enthält:

 

Widerrufsbelehrung:

 

Die Widerrufsfrist ist falsch. Bei Onlineshops beträgt diese 2 Wochen - wenn in Textform vor Vertragsschluss belehrt wird, bei eBay beträgt diese einen Monat. Niemals beträgt die Widerrufsfrist 4 Wochen oder 30 Tage.

 

Der Fristbeginn ist falsch. In diesem Punkt war auch die frühere Musterwiderrufsbelehrung in der BGB-InfoV falsch. Die Frist beginnt nicht vor Erhalt der Belehrung in Textform, nicht vor Erhalt der Ware beim Empfänger, bei Dienstleistungen nicht vor Vertragsschluss, und nicht vor Erfüllung aller Informationspflichten (bitte beachten Sie hierzu die Musterwiderrufsbelehrung).

 

Versandkosten sind falsch angegeben oder fehlerhafte Zusatzregelungen wurden mit aufgenommen: z.B. "Unfreie Pakete werden nicht angenommen"; "Rücksendung nur in Originalverpackung", "Käufer trägt die Kosten des Widerrufs", …

 

Bei eBay-Handel enthält die Widerrufspflicht eine Wertersatzpflicht für die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache. Es ist jedoch umstritten, ob dies beim Handel über eBay zulässig ist.

 

Es ist eine Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung angegeben.

 

Die Widerrufsbelehrung erfolgt in einem kleinem Scrollfenster oder als Grafik.

 

 

AGB - Onlinehandel

 

"Lieferzeiten sind stets unverbindlich", "Lieferzeiten betragen in der Regel..."

 

"Angebote der Firma .... sind stets freibleibend"

 

"Wir haften nicht für Schäden, finanzielle Verluste, Schadensersatzansprüche Dritter etc."

 

"Wir gewähren Ihnen ein Rückgaberecht von zwei Wochen für originalverpackte Ware".

 

"Unfreie Pakete werden nicht angenommen"

 

(Bei AGB-Klauseln ist die Bandbreite der Abmahnungen sehr weit - Nahezu jede Klausel ist abmahngefährdet).

 

 

eBay:

 

Anbieten von versicherten und unversicherten Versand nebeneinander.

 

Preisangabe ohne die Information, dass der Preis die MwSt. enthält.

 

Unklare Angabe von Versandkosten bei Auslandsbestellungen.

 

"Unfreie Pakete werden nicht angenommen"

 

Privatverkäufe - obwohl Verkäufer als Gewerbetreibender anzusehen ist.

 

Angebot von Markenfälschungen (meist unter Einschaltung eines Patentanwalts)

 

 

 

Weiterhin:

 

Werbung mit Google AdWords (z.B. unter Verwendung von Kennzeichen eines Konkurrenten)

 

Verwenden von Meta-Tags unter Verwendung von Kennzeichen eines Konkurrenten

 

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Rechtsanwalt Christoph Wolgang Obholzer, Neue Grünstraße 38, 10179 Berlin, Telefon: 030-673052-32, Telefax: 030-673052-34