Widerrufsbelehrung bei Fernabsatzverträgen:
Stand:
07.08.2009
Muster für die Widerrufsbelehrung
(geeignet für Onlineshops und eBay, nicht geeignet für Kauf auf Probe, Teilzeit-Wohnrechteverträgen, Grundstücksgeschäfte, Finanzdienstleistungen, finanzierte Geschäfte, auch nicht für schriftliche Verträge - d.h. nicht "Textform")
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Widerrufsbelehrung
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von [zwei Wochen] (1) ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) [oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache] (2) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform (3). Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs [oder der Sache] (2). Der Widerruf ist zu richten an: (4)
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. [Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. (7) Paketversandfähige Sachen sind auf unsere [Kosten und] (8) Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.] (2) Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung [oder der Sache] (2), für uns mit deren Empfang.
Besondere Hinweise (9)
(Ort), (Datum), (Unterschrift des Verbrauchers) (11)
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Gestaltungshinweise:
(1) Wird die Belehrung erst nach Vertragsschluss mitgeteilt, lautet der Klammerzusatz "einem Monat". In diesem Fall ist auch Gestaltungshinweis 7 einschlägig, wenn der dort genannte Hinweis nicht spätestens bei Vertragsschluss in Textform erfolgt.
Anmerkung: Die Frist von einem Monat gilt bei Verkäufen über eBay, auf dem Amazon-Marketplace 2 Wochen (LG Berlin, Az. 16 O 149/07).
(2) Der Klammerzusatz entfällt bei Leistungen, die nicht in der Überlassung von Sachen bestehen.
(3) Liegt einer der nachstehenden Sonderfälle vor, ist Folgendes einzufügen:
b) bei Fernabsatzverträgen
(§ 312 b Abs. 1 Satz 1 BGB) über die
aa) Lieferung
von Waren: ",jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei
der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten
Teillieferung)";
bb) Erbringung
von Dienstleistungen: ", jedoch nicht vor Vertragsschluss";
in beiden Fällen ist der Zusatz wie folgt zu vervollständigen: "und
auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß
§ 312 c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV";
c) bei Verträgen
im elektronischen Geschäftsverkehr (§ 312e Abs. 1 Satz 1 BGB): ",
jedoch nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß § 312e
Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV";
Wird für einen Vertrag belehrt, der unter mehrere der vorstehenden Sonderfälle fällt (z. B. Fernabsatzverträge über die Lieferung von Waren im elektronischen Geschäftsverkehr), sind die jeweils zutreffenden Ergänzungen zu kombinieren (in dem genannten Beispiel wie folgt: ", jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV").
Anmerkung: Der vorstehende Sonderfall, dass Fernabsatzverträge im elektronischen Geschäftsverkehr vorliegen, ist bei eBay und Onlineshops regelmäßig gegeben.
(4) Einsetzen:
Namen/Firma und ladungsfähige Anschrift des Widerrufsadressaten.
Zusätzlich können angegeben werden Telefaxnummer, E-Mail-Adresse und/oder,
wenn der Verbraucher eine Bestätigung seiner Widerrufserklärung an
den Unternehmer erhält, auch eine Internet-Adresse.
Anmerkung: Bitte geben Sie keine Telefonnummer an.
Die Angabe einer Telefaxnummer ist nicht zwingend, OLG Hamburg, Beschluss vom 05.07.2007, Az. 5 W 77/07.
(7) Wenn ein Hinweis auf die Wertersatzpflicht gemäß § 357 Abs. 3 Satz 1 BGB und eine Möglichkeit zu ihrer Vermeidung nicht spätestens bei Vertragsschluss in Textform erfolgt, ist anstelle dieses Satzes folgender Satz einzufügen: "Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten."
Anmerkung:
Ziffer 7 trifft auf den Handel bei eBay zu. Es ist jedoch umstritten, ob bei
eBay-Verträgen wirklich die Wertersatzpflicht enfällt.
(8) Ist entsprechend
§ 357 Abs. 2 Satz 3 BGB eine Übernahme der Versandkosten durch den
Verbraucher vereinbart worden, kann der Klammerzusatz weggelassen werden. Stattdessen
ist hinter "zurückzusenden." Folgendes einzufügen:
"Sie haben
die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten
entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag
von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis
der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine
vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung
für Sie kostenfrei."
(9) Bei einem
Widerrufsrecht gemäß § 312d Abs. 1 BGB ist hier folgender
Hinweis aufzunehmen:
"Bei einer Dienstleistung erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn
Ihr Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer
ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat
oder Sie diese selbst veranlasst haben."
Anmerkung: Die amtliche Muster-Widerrufsbelehrung berücksichtigt hier noch nicht die Gesetzesänderung vom 03.08.2009: Der obige Satz muss nun ersetzt werden durch:
"Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben"
Diese Rubrik entfällt, wenn keiner der vorgenannten Fälle einschlägig ist.
(11) Ort, Datum und Unterschriftsleiste können entfallen. In diesem Fall sind diese Angaben entweder durch die Wörter "Ende der Widerrufsbelehrung" oder durch die Wörter "Ihr(e) (einsetzen: Firma des Unternehmers)" zu ersetzen.
Anmerkung: Gemäß § 1 Abs.1 Nr.10 BGB-InfoV müssen Sie über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts informieren. In den Fällen des § 312d Abs.4 BGB sind Fälle geregelt, in denen ein Widerrufsrecht nicht besteht, dies sind (nur die häufigsten Fälle):
die
Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig
auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund
ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder
schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde,
die
Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die
gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind,
die Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten.
Auch hierüber ist zu belehren, wenn diese Sonderfälle vorliegen. Wenn Sie darüber belehren, obwohl die Sonderfälle (offensichtliich) nicht vorliegen, kann auch das zu einer Abmahnung führen.
Anmerkung: Bitte denken Sie auch daran, dass die Widerrufsbelehrung innerhalb von AGB hervorgehoben gestaltet sein muss, entweder fett, GROSSBUCHSTABEN, farblich markiert, oder anderweitig hervorgehoben, § 1 Abs.4 S.3 BGB-InfoV.

