Widerrufsbelehrung bei Fernabsatzverträgen.

 

In § 14 Abs.1 BGB-InfoV regelt der Gesetzgeber: "Die Belehrung über das Widerrufsrecht genügt den Anforderungen des § 355 Abs.2 und diesen ergänzenden Vorschriften des BGB, wenn das Muster (der Anlage 2) in Textform verwandt wird.

 

Leider war das jedenfalls bisher nicht zutreffend. Durch die Rechtsprechung wurde klargestellt, dass das amtliche Muster zur Widerrufsbelehrung nicht den Anforderungen des § 355 Abs.2 BGB entspricht. In der Folge wurden viele Verwender des amtliches Musters abgemahnt und modifizierte Widerrufsbelehrungen unter Berücksichtigung der Rechtsprechung entwickelt.

 

Der Gesetzgeber hat am 12.03.2008 eine neue Musterwiderrufsbelehrung veröffentlicht, die ab 01.04.2008 gilt. Die aktuelle Musterwiderrufsbelehrung greift den aktuellen Stand der Rechtsprechung auf. Ich empfehle im Moment deshalb, das (neue) amtliche Muster zu verwenden - außer bei Dienstleistungen, in diesem Fall ist seit dem 04.08.2009 eine Anpassung notwendig.

 

Es gibt dabei nicht "ein Muster", sondern verschiedene Variationen, wie die Widerrufsbelehrung z.B. bei eBay-Händlern, für Onlineshops oder andere Bereiche aussehen muss.
Die richtige Widerrufsbelehrung kann anhand des amtlichen Musters angefertigt werden.

 

Link zum amtlichen Muster mit Gestaltungshinweisen.

 

Da viele Besonderheiten des Musters nur für bestimmte Fälle notwendig sind, z.B. der Kauf von Wohnungsrechten oder den finanzierten Erwerb eines Grundstücks, für die meisten Händler keine Rolle spielen, finden Sie nachfolgend ein vereinfachtes Muster, das auf diese Besonderheiten nicht eingeht.

 

Link zum vereinfachten Muster mit Gestaltungshinweisen.

 

Für bestimmte Fälle, wie z.B. einen Onlineshop oder eBay-Handel finden Sie nachfolgend Muster für die Widerrufsbelehrung, die bereits auf diese häufigen Fälle zugeschnitten sind. Die unterschiedlichen Muster sollen verdeutlichen, dass es nicht die "eine" richtige Musterwiderrufsbelehrung gibt, sondern je nach Fall unterschiedlich ausfallen. Bitte kopieren Sie die Muster nicht. Ob ein solches Muster für Ihren Fall wirklich das richtige ist, bedarf der genauen Prüfung. Die Rechtslage hinsichtlich der Widerrufsbelehrung ist zudem unklar und die Muster können sehr schnell wieder veraltet sein.

 

Link zum Muster für einen Onlineshop (12.03.2008)

 

Link zum Muster für einen eBay-Handel (12.03.2008)

 

Link zum Muster für ein Internetangebot zum Download (07.08.2009)

 

(für englische Muster bitten wir um Kontaktaufnahme)

 

Weiter zu Einbindung der Widerrufsbelehrung

 

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