In diesen Fällen benötigen Sie keine Widerrufsbelehrung:

 

Im Umkehrschluss zum vorhergehenden Prüfung benötigen Sie keine Widerrufsbelehrung:

 

Wenn Sie kein Unternehmer sind.

 

Wenn Sie keine Verträge mit Verbrauchern abschließen und deutlich darauf hinweisen.

 

Wenn Sie nicht keine Fernabsatzverträge schließen (d.h. ein Ladengeschäft haben), keine Haustürgeschäfte abschließen und keine Verbraucherkreditverträge schließen (z.B. Teilzahlung, Ratenzahlung).

 

Ein Fernabsatzvertrag liegt auch dann nicht vor, wenn Sie für den Vertragsschluss nicht ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwenden und kein für den Fernabsatz organisiertes Vertriebs- und Dienstleistungssystem vorliegt (d.h. ein reines Kontaktformular auf der Homepage deutet noch nicht auf ein Fernabsatzsystem hin).

 

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