Eine Widerrufsbelehrung benötigen Sie, wenn Sie alle nachfolgenden Fragen mit "Ja" beantworten:
| Frage 4: Liegt eine der Ausnahmen vor, in denen Fernabsatzrecht nicht anwendbar ist (§ 312b Abs.3 BGB)? | |
|
Eine Widerrufsbelehrung benötigen Sie ebenfalls nicht bei:
Fernunterricht
Lieferung von Lebensmitteln an Wohnsitz oder Arbeitsplatz im Rahmen von regelmäßigen Fahrten (d.h. Sie liefern selbst aus - nicht die Post).
Dienstleistungen im Bereich Unterbringung (z.B. Hotel), Beförderung (z.B. Taxi), Lieferung von Speisen und Getränken (z.B. Pizzadienst), sowie Freizeitgestaltung, wenn sich der Unternehmer bei Vertragsschluss verpflichtet die Dienstleistung zu einem bestimmten Zeitpunkt oder eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen (z.B. Konzerttickets).
(Aufzählung nicht vollständig) |
|
Wenn Sie die vorangegangenen Fragen mit "Ja" beantwortet haben, brauchen Sie eine Widerrufsbelehrung.
Weiter zu: Wann brauchen Sie keine Widerrufsbelehrung.
zurück StartseiteVersion: 0804042350

