Eine Widerrufsbelehrung benötigen Sie, wenn Sie alle nachfolgenden Fragen mit "Ja" beantworten:

 

Frage 1: Sind Sie ein Unternehmer (§ 14 Abs.1 BGB)?
   
Beschreibung:

Um den Verbraucher zu schützen, ist gesetzlich geregelt dass der Unternehmer für bestimmte Geschäfte den Verbraucher über seine Rechte belehren muss.


Zunächst müssen Sie also Unternehmer sein (§ 14 Abs.1 BGB)und mit einem Verbraucher (§ 13 BGB) einen Vertrag schließen, oder zumindest die Möglichkeit bestehen, dass Sie mit einem Verbraucher einen Vertrag schließen.

 

 

Unternehmerbegriff:

 

Ein Unternehmer sind Sie, wenn Sie als natürliche Person oder als juristische Person (z.B. als GmbH) bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

 

Das ist der Fall, wenn Sie planmäßig und dauerhaft Leistungen gegen ein Entgelt anbieten (BGH NJW 2005, 1006).

 

Handwerker, Kleingewerbetreibende und Landwirte sind Unternehmer.

 

Es kommt nicht darauf an, ob Sie Gewinne erzielen (BGH NJW 2006, S. 2250)

 

Auch gemeinnützige Vereine können Unternehmer sein, wenn sie gegen Entgelt Leistungen erbringen.

Beispiele:

 

Sie haben im Dachboden 20 alte Schallplatten gefunden und wollen diese bei eBay verkaufen. Sind Sie ein Unternehmer?

 

Antwort: Nein, Sie verkaufen nicht planmäßig und dauerhaft.

 

 

Sie kennen eine gute Bezugsquelle für Schallplatten. Dort erwerben Sie die Platten günstig und verkaufen diese gelegentlich bei eBay. Im Laufe eines Jahres haben Sie ca. 200 Schallplatten verkauft. Sind Sie ein Unternehmer?

 

Antwort: Wahrscheinlich ja, Es gibt zwar keine feste Grenze z.B. ab wieviel Bewertungspunkten Sie als Unternehmer zählen, aber wenn Sie über ein Jahr hinweg Schallplatten "handeln", d.h. kaufen und verkaufen, dann kann man sowohl eine Dauerhaftigkeit (ein Jahr) als auch eine Planmäßigkeit unterstellen.


 

Sie haben einen Onlineshop eröffnet. Sie haben allerdings noch nichts verkauft. Sind Sie ein Unternehmer?

 

Antwort: Ja, Sie planen immerhin etwas zu verkaufen und handeln "planmäßig". Ein Onlineshop wird auch kaum eingerichtet um einmalig etwas zu verkaufen, sondern dauerhaft.


 

Sie verkaufen lediglich Artikel die weniger als 10 Euro wert sind. Sind Sie Unternehmer?

 

Antwort: Es kommt nicht darauf an, in welcher Branche Sie tätig sind oder welche Art von Waren Sie verkaufen. Entscheidend ist, ob Sie planmäßig und dauerhaft dies tun.

 

   
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