Übersicht über die wichtigsten Abmahngründe und Fehler bei Widerrufsbelehrungen:

 


Welche Folgen hat eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung?

 

Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen berechtigen Konkurrenten und bestimmte Institutionen wie z.B. rechtsfähigen Verbänden zur Förderung gewerblicher Interessen ("Abmahnverein") und bestimmten Einrichtungen (siehe § 8 Abs.3 UWG) zu einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung, da die Vorschriften des BGB zum Schutz des Verbrauchers auch dazu bestimmt sind, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln (§ 3 Nr. 11 UWG). Bei einer Abmahnung müssen Sie in der Regel die Kosten des Abmahnenden, d.h. die Rechtsanwaltskosten tragen. Diese können je nach Art und Umfang des Verstoßen von einigen hundert Euro bis zu wenigen tausend Euro betragen. Bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung sind Gegenstandswerte von mehr als 10.000 EUR jedoch nur selten angemessen und Kosten über 800 EUR ungewöhnlich. Eine pauschale Festlegung, welche Kosten entstehen, ist jedoch nicht möglich.

 

Weiterhin führt die fehlerhafte Widerrufsbelehrung dazu, dass die Widerrufsfrist nicht läuft, § 355 Abs.3 S.3 BGB. Dies führt dazu, dass der Verbraucher ggf. noch nach Jahren den Widerruf erklären kann. Bei geringwertigen Gütern mag dies verschmerzbar sein, bei Waren mit einem hohen Wert kann dies eine große Rolle spielen.

 

 

Was Sie auf keinen Fall tun sollten:

 

Nehmen Sie an der Musterwiderrufsbelehrung keine "Verbesserungen" vor ohne sicher zu sein, dass diese einer rechtlichen Prüfung standhalten. Einschränkungen und eigene Regelungen sind in den meisten Fällen unwirksam und werden abgemahnt.

 

Verwenden Sie keine "sinngemäßen" Widerrufsbelehrungen, sondern halten Sie sich an Wortlaut und Reihenfolge der Sätze.

 

Fügen Sie keine "Erläuterungen" ein, wie etwas zu verstehen ist.

 

 


Häufige Gründe für Abmahnungen in Bezug auf die Widerrufsbelehrungen sind:

 

Die Widerrufsfrist ist falsch. Bei Onlineshops beträgt diese 2 Wochen - wenn in Textform vor Vertragsschluss belehrt wird, bei eBay beträgt diese einen Monat. Niemals beträgt die Widerrufsfrist 4 Wochen oder 30 Tage.

 

Der Fristbeginn ist falsch. In diesem Punkt war auch die frühere Musterwiderrufsbelehrung in der BGB-InfoV falsch. Die Frist beginnt nicht vor Erhalt der Belehrung in Textform, nicht vor Erhalt der Ware beim Empfänger, bei Dienstleistungen nicht vor Vertragsschluss, und nicht vor Erfüllung aller Informationspflichten (bitte beachten Sie hierzu die Musterwiderrufsbelehrung).

 

Versandkosten sind falsch angegeben oder fehlerhafte Zusatzregelungen wurden mit aufgenommen: z.B. "Unfreie Pakete werden nicht angenommen"; "Rücksendung nur in Originalverpackung", "Käufer trägt die Kosten des Widerrufs", …

 

Bei eBay-Handel enthält die Widerrufspflicht eine Wertersatzpflicht für die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache. Es ist jedoch umstritten, ob dies beim Handel über eBay zulässig ist.

 

Es ist eine Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung angegeben.

 

Die Widerrufsbelehrung erfolgt in einem kleinem Scrollfenster oder als Grafik.

 

 

Was können Sie tun, wenn Sie abgemahnt wurden?

 

Die Informationen auf dieser Webseite werden Stück um Stück ausgebaut - weitere Informationen hierzu werden noch folgen. Im Internet finden Sie hierzu weitere Quellen. Wenn Sie bereits eine Abmahnung erhalten haben, ist es fast immer sinnvoll unverzüglich anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Sich nach einer Abmahnung richtig zu verhalten ist meist schwieriger als eine richtige Widerrufsbelehrung zu erstellen.

 

zurück

 

Version: 0804042345