AGB´s besser verstehen: Regelungen zum Vertragsschluss
Die genaue Beschreibung des Vertragsschlusses ist einer der wichtigsten Klauseln im Online-Bereich. Hier wird geregelt, wann und wie ein Vertrag zustande kommt. Dies entspricht im elektronischen Geschäftsverkehr gleichzeitig der Erfüllung einer Vielzahl von Informationspflichten in §§ 312c, 312e BGB, 1, 3 BGB-InfoV. Wenn Sie einen Onlineshop ohne AGB betreiben, so müssen Sie die betreffenden Informationen dem Verbraucher im Rahmen des Bestellprozesses mitteilen.
Funktion der Klausel:
- Erfüllung von Informationspflichten aus §§ 312c, 312e BGB, 1,3 BGB-InfoV. Bitte beachten Sie unsere Informationen zu den Informationspflichten.
- Beschreibung und Regelung des Vertragsschlusses. Als Unternehmer besteht hier Gestaltungsspielraum. Wird die Klausel so gestaltet, dass ein Vertrag möglichst frühzeitig zustandekommt, reduziert sich die Gefahr, dass der Kunde "abspringt", d.h. vor Annahme seinen Antrag auf Abschluss eines Vertrags zurückzieht. Wird die Klausel so gestaltet, dass der Vertrag möglichst spät zustandekommt, reduziert sich die Gefahr, dass der Anbieter selbst nicht liefern kann. Die Gefahr einer "Hauptleistungsstörung" wird geringer. Meistens ist des für den Unternehmer besser, einen späten Vertragsschluss zu regeln. Dies kommt jedoch auf den einzelnen Fall an.
Musterklauseln:
Bitte beachten Sie, dass diese Klauseln exemplarisch sind. Je nach Aufbau und technischer Gestaltung des Onlineshops ist die Beschreibung in Ihrem Fall anders.
eBay:
Das Landgericht Frankenthal entschied am 14.02.2008, Az. 2 HK O 175/07, dass ein eBay-Händler die Schritte die zum Vertragsschluss führen, ebenso wenig schildern muss wie Informationen darüber liefern muss, ob der Vertragstext anschließend vom Unternehmer gespeichert wird und ob der Kunde darauf zurückgreifen kann. Diese Informationen stehen in den allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay, denen sich das Mitglied unterwerfen muss. Angemerkt werden muss, dass andere Gerichte dies auch bereits anders entschieden haben.
Eine Beschreibung des Vertragsschlusses ist nach unserer Ansicht nach diesem Urteil nicht notwendig.
Falls eine Beschreibung dennoch vorgenommen werden soll, sollte diese auf die AGB von eBay verweisen, die der Ebay-Käufer ja ebenfalls akzeptiert hat. Dies könnte dann wie folgt aussehen:
| Vertragsschluss |
|
Der Vertragsschluss richtet sich den §§ 9 - 11 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay, die Sie unter http://pages.ebay.de/help/policies/user-agreement.html oder mit einem Klick auf die vorbenannte Adresse aufrufen können.
Dort ist zusammenfassend geregelt:
Mit dem Einstellen des Angebotes auf die eBay-Plattform geben wir ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages über diesen Artikel ab.
Der Vertragsschluss kommt zusammenfassend zustande, wenn Sie bei Angeboten zum Höchstgebot bei Ablauf des Angebotszeitraums das gültige Höchstgebot abgegeben haben, § 10 eBay-AGB. Ein Gebot geben Sie verbindlich mit Klicken auf den Button "bieten" ab, oder wenn Sie bei Angeboten zum "Sofort kaufen" oder "sofort und neu" auf den Button "Sofort kaufen" klicken und den Kauf durch das bestätigen der Schaltfläche "kaufen" bestätigen, § 11 Nr.1 eBay-AGB.
Bei Klicken auf den Button "Preis vorschlagen" geben Sie ein verbindliches Angebot ab, den Artikel zu einem bestimmten Preis zu erwerben. Ein Vertrag kommt in diesem Fall zustande, wenn der Anbieter den Preisvorschlag annimmt, § 11 Nr.2 eBay-AGB.
Diese Vertragsbedingungen können Sie mit der Druckfunktion Ihres Browsers ausdrucken, oder über die Funktion "Seite speichern" auf Ihrem Computer speichern.
Eingabefehler können Sie korrigieren, bis Sie auf den Button "bieten"; "kaufen" oder "Preis vorschlagen" geklickt haben. Danach ist eine Korrektur nicht mehr möglich und die Erklärung verbindlich.
Die
Vertragsbedingungen sind in deutscher Sprache verfügbar. |
Eine Musterklausel für einen Onlineshop (B2B; d.h. Unternehmer verkauft an Unternehmer) könnte z.B. lauten:
| Vertragsschluss |
|
Verträge
über den XY-Onlineshop unter der Internetadresse http://www........de
kommen wie folgt zustande:
[Um Artikel
aus dem Warensortiment des Onlineshops kaufen zu können, ist
zunächst eine Registrierung unter der Funktion .... erforderlich]
Nach erfolgreichem Login, können Sie aus dem Warensortiment unter http://www......de Produkte auswählen und diese über den Button "in den Warenkorb legen" in einem so genannten Warenkorb legen und sammeln. Im Warenkorb können Sie die Liefermenge der gewünschten Ware auswählen und Waren hinzufügen oder entfernen. Über den Button "Bestellen" geben Sie einen verbindlichen Antrag zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren zu den dort aufgeführten Konditionen ab. Vor dem Abschicken der Bestellung können Sie die Daten jederzeit einsehen, ändern und löschen. Mit dem Button "Reset" können Sie den Warenkorb leeren.
Die
Bestellung kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden,
wenn Sie zuvor durch Klicken auf den Button "AGB akzeptieren"
diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in die Bestellung
einbezogen haben. Die AGB können Sie jederzeit über Ihren
Internetbrowser lesen, ausdrucken oder auf ihrem lokalen Rechner speichern.
Dies AGB sind ebenso über die Internetadresse http://www......./agb.htm
abrufbar.
Wir schicken Ihnen unverzüglich nach Absendung der Bestellung eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher Ihre Bestellung nochmals aufgeführt wird und die Sie über die Funktion "Drucken" ausdrucken können. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert, dass Ihre Bestellung bei XY eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar.
Ein Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn XY die bestellte Ware an Sie verschickt und den Versand an mit einer zweiten E-Mail (Versandbestätigung) bestätigt, spätestens mit Anlieferung der Ware bei Ihnen.
[Über
bestellte Waren aus ein und derselben Bestellung, die nicht in der
Versandbestätigung aufgeführt sind, kommt kein Kaufvertrag
zustande; das Gleiche gilt hinsichtlich nicht in der Lieferung enthaltene
Waren, sofern zuvor keine Versandbestätigung verschickt wurde
und der Kaufvertrag deswegen mit der Anlieferung der Ware beim Kunden
zustande kommt.]
Der Internetshop
steht in deutscher Sprache zur Verfügung. Der Vertragstext wird von
XY gespeichert, Sie können diesen nach der Bestellung nicht mehr
einsehen, allerdings enthält die Versandbestätigung alle Details
des Vertrages. |
Erfüllte Informationspflichten:
- angemessene, wirksame und zugängliche technische Mittel zur Verfügung zu stellen, mit deren Hilfe der Kunde Eingabefehler vor Abgabe seiner Bestellung erkennen und berichtigen kann, §312e Abs.1 Nr.1 BGB.
- darüber zu informieren, wie er mit den gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zur Verfügung gestellten technischen Mitteln Eingabefehler vor Abgabe der Bestellung erkennen und berichtigen kann, § 3 Nr.3 BGB-InfoV.
- den Zugang von dessen Bestellung unverzüglich auf elektronischem Wege zu bestätigen, § 312e Abs.1 Nr.3 BGB.
- die Möglichkeit zu verschaffen, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Vertragsschluss abzurufen und in wiedergabefähiger Form zu speichern, § 312e Abs.1 Nr.4 BGB.
- über die einzelnen technischen Schritte zu informieren, die zu einem Vertragsschluss führen, § 3 Nr.1 BGB-InfoV
- darüber zu informieren, ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluss von dem Unternehmer gespeichert wird und ob er dem Kunden zugänglich ist, § 3 Nr.2 BGB-InfoV.
- über die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehenden Sprachen zu informieren, § 3 Nr.4 BGB-InfoV.
- über
sämtliche einschlägigen Verhaltenskodizes, denen sich der Unternehmer
unterwirft zu informieren, sowie die Möglichkeit eines elektronischen
Zugangs zu diesen Regelwerken.,
§ 3 Nr.5 BGB-InfoV. - Hier nicht anwendbar.
Eine Musterklausel für einen Onlineshop (B2C, d.h. Unternehmer verkauft an Verbraucher) könnte z.B. lauten:
| Vertragsschluss |
|
Verträge
über den XY-Onlineshop unter der Internetadresse http://www........de
kommen wie folgt zustande:
[Um Artikel
aus dem Warensortiment des Onlineshops kaufen zu können, ist
zunächst eine Registrierung unter der Funktion .... erforderlich]
Nach erfolgreichem Login, können Sie aus dem Warensortiment unter http://www......de Produkte auswählen und diese über den Button "in den Warenkorb legen" in einem so genannten Warenkorb legen und sammeln. Im Warenkorb können Sie die Liefermenge der gewünschten Ware auswählen und Waren hinzufügen oder entfernen. Über den Button "Bestellen" geben Sie einen verbindlichen Antrag zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren zu den dort aufgeführten Konditionen ab. Vor dem Abschicken der Bestellung können Sie die Daten jederzeit einsehen, ändern und löschen. Mit dem Button "Reset" können Sie den Warenkorb leeren.
Die
Bestellung kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden,
wenn Sie zuvor durch Klicken auf den Button "AGB akzeptieren"
diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in die Bestellung
einbezogen haben. Die AGB können Sie jederzeit über Ihren
Internetbrowser lesen, ausdrucken oder auf ihrem lokalen Rechner speichern.
Dies AGB sind ebenso über die Internetadresse http://www......./agb.htm
abrufbar.
Wir schicken Ihnen unverzüglich nach Absendung der Bestellung eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher Ihre Bestellung nochmals aufgeführt wird und die Sie über die Funktion "Drucken" ausdrucken können. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert, dass Ihre Bestellung bei XY eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar.
Ein Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn XY die bestellte Ware an Sie verschickt und den Versand an mit einer zweiten E-Mail (Versandbestätigung) bestätigt, spätestens mit Anlieferung der Ware bei Ihnen.
[Über
bestellte Waren aus ein und derselben Bestellung, die nicht in der
Versandbestätigung aufgeführt sind, kommt kein Kaufvertrag
zustande; das Gleiche gilt hinsichtlich nicht in der Lieferung enthaltene
Waren, sofern zuvor keine Versandbestätigung verschickt wurde
und der Kaufvertrag deswegen mit der Anlieferung der Ware beim Kunden
zustande kommt.]
Der
Internetshop steht in deutscher Sprache zur Verfügung. Der Vertragstext
wird von XY gespeichert, Sie können diesen nach der Bestellung
nicht mehr einsehen, allerdings enthält die Versandbestätigung
alle Details des Vertrages. |
Erfüllte Informationspflichten:
- wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung sowie darüber, wie der Vertrag zustande kommt, § 312c BGB, 1 Abs.1 Nr.4 BGB-InfoV; § 3 Nr. 1 BGB-InfoV.
- angemessene, wirksame und zugängliche technische Mittel zur Verfügung zu stellen, mit deren Hilfe der Kunde Eingabefehler vor Abgabe seiner Bestellung erkennen und berichtigen kann, §312e Abs.1 Nr.1 BGB.
- darüber zu informieren, wie er mit den gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zur Verfügung gestellten technischen Mitteln Eingabefehler vor Abgabe der Bestellung erkennen und berichtigen kann, § 3 Nr.3 BGB-InfoV.
- den Zugang von dessen Bestellung unverzüglich auf elektronischem Wege zu bestätigen, § 312e Abs.1 Nr.3 BGB.
- die Möglichkeit zu verschaffen, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Vertragsschluss abzurufen und in wiedergabefähiger Form zu speichern, § 312e Abs.1 Nr.4 BGB.
- über die einzelnen technischen Schritte zu informieren, die zu einem Vertragsschluss führen, § 3 Nr.1 BGB-InfoV
- darüber zu informieren, ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluss von dem Unternehmer gespeichert wird und ob er dem Kunden zugänglich ist, § 3 Nr.2 BGB-InfoV.
- über die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehenden Sprachen zu informieren, § 3 Nr.4 BGB-InfoV.
- über sämtliche einschlägigen Verhaltenskodizes, denen sich der Unternehmer unterwirft zu informieren, sowie die Möglichkeit eines elektronischen Zugangs zu diesen Regelwerken., § 3 Nr.5 BGB-InfoV. - Hier nicht anwendbar.
Bei einem Ladenlokal besteht kein Bedarf für diese Klausel, es liegt dann kein Geschäft im "elektronischen Geschäftsverkehr" vor.
Klauseln zum Vertragsschluss die in
der Vergangenheit abgemahnt wurden:
Bestimmungen, die von den eBay-AGB abweichen, z.B. "Wir behalten uns vor, das Gebot des Kunden anzunehmen".
Derartige Regelungen verstoßen gegen die eBay-AGB, weil der Vertrag mit dem erfolgreichen Gebot zustandekommt. Gelegentlich kommt es auch vor, das eBay-Händler einfach die AGB ihres Onlineshops auf eBay übertragen und dann derartige Klauseln verbleiben, die den eBay-AGB widersprechen.

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