AGB´s besser verstehen: Klauseln zu Preis, Informationspflichten zum Preis, Zurückbehaltungsrecht und Aufrechnungsbeschränkung
Preis
Bei Onlineshops steht der Preis in der Regel neben der jeweiligen Artikelbeschreibung, bei eBay ebenso. Eine Klausel mit einer Vergütungsregelung ist so meistens nicht sinnvoll.
Bei Onlineshops kann allerdings eine Klausel zu den jeweiligen Zahlungsmöglichkeiten aufgenommen (z.B. Kreditkarte, etc.). Eine Information des Verbrauchers hierüber ist nach § 1 Abs.1 Nr. 9 BGB-InfoV notwendig, diese Information wird in der Regel jedoch außerhalb der AGB aufgenommen, ist aber bei einer Prüfung des Webauftritts zu berücksichtigen.
Bei Preisklauseln erfolgen häufig auch Hinweise zu Versandkosten. Die Angabe von Versandkosten muss immer bestimmt erfolgen. Dies gilt auch beim Versand nach Übersee, bestimmten Inseln und abgelegenen Gebieten, bitte beachten Sie hierzu unsere Hinweise zu Informationspflichten. Keinesfalls sollte Ihre Klausel einen Hinweis enthalten, der zufolge bestimmte Preise "zu erfragen sind", o.ä.
Beispiel:
| Zahlungsmodalitäten |
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Alle Preise, die auf der Webseite der XY angegeben sind, enthalten 19% gesetzliche Mehrwertsteuer. Der Preis enthält auch sämtliche weiteren Preisbestandteile außer den zusätzlich angegebenen Versandkosten.
Die entsprechenden Versandkosten, sowie Informationen über Steuern und Kosten, die nicht von XY in Rechnung gestellt werden, werden Ihnen im Rahmen des Bestellprozesses mitgeteilt.
Kommen Sie mit der Bezahlung in Verzug, so sind Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz der europäischen Zentralbank zu bezahlen.
Sie können nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen.
Sie können ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn Ihr Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. |
Anmerkung: Die Zahlung von Verzugszinsen ergibt sich aus dem Gesetz, eine Regelung in AGB ist nicht notwendig.
Musterklauseln:
eBay:
Die Hinweise zu den Preisen sind in den AGB entbehrlich, dass dieser Hinweis bereits bei der Artikelbeschreibung erfolgen muss, und der Hinweis in den AGB nicht ausreicht. Bitte informieren Sie bei eBay Ihre Kunden ausreichend über die Versandkosten unter Angabe eines Betrages. Eine Aufrechnung und Zurückbehaltung ist bei eBay Handel nicht zu erwarten, weil der Käufer in der Regel in Vorleistung geht.
Eine Musterklausel für einen Onlineshop (B2B; d.h. Unternehmer verkauft an Unternehmer) könnte z.B. lauten:
| Zahlungsmodalitäten |
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Alle Preise, die auf der Webseite der XY angegeben sind, enthalten 19% gesetzliche Mehrwertsteuer. Der Preis enthält auch sämtliche weiteren Preisbestandteile außer den zusätzlich angegebenen Versandkosten.
Kommen Sie mit der Bezahlung in Verzug, so sind Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz der europäischen Zentralbank zu bezahlen.
Sie können nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen.
Sie können ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn Ihr Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. |
Der Verzugszinssatz bei Unternehmern beträgt 8% über dem Basiszinssatz der EZB, §288 Abs.2, 286 BGB. Eine Angabe zu den Versandkosten muss im Rahmen des elektronischen Geschäftsverkehrs nicht erfolgen, soweit nicht auch ein Fernabsatzvertrag vorliegt.
Gegenüber Käufern, die die Ware oder Leistung in ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen oder in ihrer behördlichen oder dienstlichen Tätigkeit verwenden, können die Preise auch als Netto-Preise angegeben werden.
Eine Musterklausel für einen Onlineshop (B2C, d.h. Unternehmer verkauft an Verbraucher) könnte z.B. lauten:
| Zahlungsmodalitäten |
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Alle Preise, die auf der Webseite der XY angegeben sind, enthalten 19% gesetzliche Mehrwertsteuer. Der Preis enthält auch sämtliche weiteren Preisbestandteile außer den zusätzlich angegebenen Versandkosten.
Die entsprechenden Versandkosten, sowie Informationen über Steuern und Kosten, die nicht von XY in Rechnung gestellt werden, werden Ihnen im Rahmen des Bestellprozesses mitgeteilt.
Kommen Sie mit der Bezahlung in Verzug, so sind Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz der europäischen Zentralbank zu bezahlen.
Sie können nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen.
Sie können ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn Ihr Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. |
Bei Bestellungen aus bestimmten Ländern außerhalb der EU, z.B. der Schweiz, kann es sein, dass bei der Einfuhr durch den Kunden Einfuhrzoll erhoben wird. Gemäß § 1 Abs.1 Nr.8 BGB-InfoV müssen Sie darauf hinweisen, wenn solche Kosten anfallen. Wie die Klausel formulieirt werden muss, ist vom Einzelfall abhängig.
Eine Musterklausel für ein Ladenlokal könnte lauten:
Eine Preisklausel macht in einem Ladenlokal keinen Sinn, da der Preis unmittelbar für dei Ware gezahlt wird.
Klauseln bezüglich des Preises, die in der Vergangenheit abgemahnt wurden:
Sonderversand erfragen
Abgemahnt werden können Klauseln, der zufolgen die Kosten für den Sonderversand ins Ausland, besimmten Inseln oder Express zu erfragen sind. Damit wird gegen § 1 Abs.1 Nr.2 PAngV (Preisangabenverordnung) verstoßen, ebenso gegen § 1 BGB-InfoV, derzufolge Preisangaben und Angaben zu Versandkosten bestimmt sein müssen, vgl. OLG Hamm, 28.03.2007.

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