AGB´s besser verstehen: Welche Punkte können in AGB geregelt werden? Was bedeuten diese?

 

Im Rahmen von allgemeinen Geschäftsbedingungen kann jeder beliebige Punkt einer Vertragsbeziehung geregelt werden, den eine Partei für wichtig hält, allerdings ist nicht jede Regelung wirksam. Nachfolgend sind die wichtigsten Klauseln aufgeführt, die Bestandteile von AGB sind, zusammen mit einer kurzen Erklärung und Formulierungsbeispielen.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen werden meist so aufgebaut, dass die Regeln zur Vertragsbegründung (Geltungsbereich, Definitionen, Vertragsschluss, Kaufpreis, etc..) am Anfang, die Regeln zu Leistungsstörungen (Gewährleistung, Haftung, Voraussetzungen für Rücktritt und Widerruf) in der Mitte und Regeln zur Vertragsbeendigung (Kündigung, Gerichtsstand) am Ende befinden. Eine feste Vorschrift, wie AGB aufgebaut sein müssen, gibt es aber nicht.

 

 

Informationspflichten / Datenschutzklausel

 

Viele AGB-Klauseln, insbesondere bei Verbraucherverträgen dienen nicht dem Zweck - etwas zu regeln, sondern der Erfüllung von gesetzlichen Informationspflichten des Verwenders. Es ist in vielen Fällen sinnvoll, Informationspflichten in AGB unterzubringen, wenn das möglich ist. Bei einem Teil der gesetzlichen Informationspflichten (z.B. Datenschutz, Impressum, Preisangaben) ist es jedoch nicht ausreichend, diese in AGB unterzubringen.

 

Informationspflichten sind meist in den Punkten Vertragsschluss, zum Beginn und am Ende der AGB untergebracht. Die Widerrufsbelehrung bei Fernabsatzverträgen findet sich meist in der Mitte von AGB.

 

Weitere Informationen zu den einzelnen Informationspflichten erhalten Sie hier.

 

Ein Beispiel zur Unterbringung der Informationspflichten finden Sie z.B. im AGB-Muster für Onlineshops.

 

 

Geltungsbereich / Änderung der AGB / Begriffsbestimmungen

 

Ein Teil der AGB-Klauseln dienen nicht der Regelung des Vertrags, sondern der "Selbstverwaltung", regeln z.B. wann und wie AGB geändert werden dürfen, und wann diese gelten sollen. Unter diesem Punkt ist gerelt, wann und wie die AGB gelten sollen, ob und wie die AGB geändert werden können.

 

Weitere Informationen zu dieser Klausel finden Sie hier.

 

 

Vertragsschluss

 


Eine der wichtigsten Klauseln im Online-Bereich. Hier wird geregelt, wann und wie ein Vertrag zustande kommt. Dies entspricht im elektronischen Geschäftsverkehr gleichzeitig der Erfüllung einer Vielzahl von Informationspflichten in §§ 312c, 312e BGB, 1, 3 BGB-InfoV. Wenn Sie einen Onlineshop ohne AGB betreiben, so müssen Sie die betreffenden Informationen dem Verbraucher im Rahmen des Bestellprozesses mitteilen.

 

Weitere Informationen zu dieser Klausel finden Sie hier.


 

Eigentumsvorbehalt
Erst mit der Zahlung soll der Käufer Eigentümer werden, dies schützt Sie davor Ihr Eigentum zu verlieren ohne jemals eine Zahlung zu erhalten.

 

Weitere Informationen zu dieser Klausel finden Sie hier.

 

 

Lieferung / Selbstbelieferungsklausel / Warenverfügbarkeit

 

Mit dieser Klausel wird der Fall geregelt, dass der Verkäufer trotz Annahme der Bestellung nicht in der Lage ist, die Ware zu liefern. Solche Klausels sind nur unter engen Voraussetzungen zulässig.

 

Weitere Informationen zu dieser Klausel finden Sie hier.

 

 

Preise - Vergütung, Beschränkung der Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

 

Bei Onlineshops steht der Preis in der Regel neben der jeweiligen Artikelbeschreibung, bei eBay ebenso. Eine Klausel mit einer Vergütungsregelung ist so meistens nicht sinnvoll.

Bei Onlineshops kann allerdings eine Klausel zu den jeweiligen Zahlungsmöglichkeiten aufgenommen (z.B. Kreditkarte, etc.). Eine Information des Verbrauchers hierüber ist nach § 1 Abs.1 Nr. 9 BGB-InfoV notwendig, diese Information wird in der Regel jedoch außerhalb der AGB aufgenommen, ist aber bei einer Prüfung des Webauftritts zu berücksichtigen.

 

Weitere Informationen zu dieser Klausel finden Sie hier.

 

 

Widerrufsbelehrung

 

In der Mitte der AGB befindet sich bei Fernabsatzverträgen in der Regel die Widerrufsbelehrung. Bitte beachten Sie hierzu unseren Abschnitt zur Widerrufsbelehrung und die entsprechenden Musterklauseln.

 

Weitere Informationen zu dieser Klausel finden Sie hier.

 

 

Gewährleistung

Die wichtigste Klausel überhaupt. Wofür müssen Sie "geradestehen" wenn der Vertrag schliefläuft (d.h. Leistungsstörungen auftreten).

 

Weitere Informationen zu dieser Klausel finden Sie hier

 

 

Haftung

Die zweitwichtigste Klausel, aufgrund der nur minimalen Gestaltungsmöglichkeiten aber weniger bedeutend. Inwieweit müssen Sie für Schäden einstehen, wenn Sie gegen den Vertrag verstoßen oder der Kunde geschädigt wird?

 

Weitere Informationen zu dieser Klausel finden Sie hier

 

 

Kündigung

Eine Kündigungsregelung ist notwendig, wenn ein Dauerschuldverhältnis vorliegt - einen Kaufvertrag kann nicht gekündigt werden. Kündigung bedeutet, dass der Vertrag "ex nunc" - also ab dem Zeitpunkt der Kündigung enden soll.

 

Kündigungsklauseln können äußerst vielfältig gestaltet werden. Je nach Geschäftsmodell des Unternehmens (z.B. eines Anbieters einer Internetcommunity) können unterschiedliche Vertragslaufzeiten, Fälle für Kündigungen aus wichtigem Grund etc. gestaltet werden. Kündigungsfristen sollten sich stets im Rahmen des § 621 BGB orientieren.

 

Die größte Gefahr bei Kündigungsklauseln ist die unangemessene Benachteiligung der anderen Partei, § 307 Abs.1 BGB. Leider ist dies bei einer Vielzahl von AGB im Internet der Fall.

 

Auf eine Musterklausel wurde aufgrund der Vielzahl der möglichen Gestaltungen verzichtet.

 

 

Rücktritt

In AGB können Sie auch Rücktrittsrechte dem Kunden einräumen - was selten vorkommen dürfte, oder sich selbst den Rücktritt vorbehalten - was nur selten zulässig ist. Meistens macht eine solche Klausel deshalb keinen Sinn. Rücktritt bedeutet im Unterschied zur Kündigung, dass der Vertrag "ex tunc" - also von Anfang an nicht bestehen soll. Die Vertragsparteien werden so gestellt, als hätte es keinen Vertrag gegeben.

 

 

 

Widerruf

Auch ein Widerruf wird von Anfang an, d.h. "ex tunc" und wirkt ähnlich wie ein Rücktritt. Ein Widerrufsrecht der Verbrauchers besteht bei bestimmten Verträgen. Bitte beachten Sie hierzu auch die Artikel im Bereich "Widerrufsrecht".

 

 

Geheimhaltung / Vertraulichkeit

 

Eine Regelung zur Geheimhaltung oder Vertraulichkeit ist Bestandteil vieler Dienst- und Werkverträge (Projekt-Verträge, IT-Dienstleistungen, etc.). Bei diesen Verträgen erfährt der Kunde im Rahmen seiner Tätigkeit oft vertrauliche Informationen des Auftraggebers. Bei Kaufverträgen ist die Regelung in aller Regel entbehrlich.

 

 

Datenschutzklausel

 

Neben einer Datenschutzerklärung finden sich in vielen AGB zusätzliche Datenschutzklauseln. Da auch die Datenschutzerklärung innerhalb von "zwei Klicks" zu finden sein sollte, halten wir es für besser, eine Datenschutzerklärung zu verwenden und in den AGB allenfalls kurz auf die Einhaltung der Datenschutzvorschriften hinzuweisen. Insofern kann auch eine Datenschutzklausel im Rahmen der AGB aber auch komplett verzichtet werden.

 

Eine Musterklausel für eBay könnte z.B. lauten:

 

Datenschutz

Als Benutzer der Plattform eBay haben Sie der Datenschutzerklärung von eBay zugestimmt. Die eBay-Datenschutzerklärung können Sie unter http://pages.ebay.de/help/policies/privacy-policy.html einsehen, ausdrucken und speichern.

Daten des Kunden werden von uns nur im Rahmen der Abwicklung von Verträgen erhoben. Dabei werden die gesetzlichen Vorgaben, insbesondere des Telemediengesetzes (TMG) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) beachtet. Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden werden nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist.

Ohne die Einwilligung des Kunden werden wir Daten des Kunden nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen.

Da der Unternehmer keinen Einfluss darauf hat, welche Daten eBay ggf. vom Nutzer erfasst, der Unternehmer auf diese Daten auch keinen Zugriff hat und der Nutzer den eBay-AGB und damit auch der Datenerhebung, -erfassung und -verarbeitung insoweit zugestimmt hat, erübrigt sich nach unserer Auffassung ein Hinweis zu Cookies, etc. und auch eine separate Datenschutzerklärung bei eBay.

 

 

Eine Musterklausel für einen Onlineshop könnte z.B. lauten:

 

Datenschutz

Daten des Kunden erheben wir nur im Rahmen der Abwicklung von Verträgen. Dabei werden die gesetzlichen Vorgaben, insbesondere des Telemediengesetzes (TMG) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) beachtet. Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden werden nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist.

Ohne die Einwilligung des Kunden werden wir Daten des Kunden nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen.

Weitere Informationen über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für die Ausführung von Bestellungen erforderlichen personenbezogenen Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung.

 

weitere Informationen zu den Anforderungen der Datenschutzvorschriften finden Sie im Bereich "Datenschutz" dieses Leitfadens.

 

 

Gerichtsstand / ausländisches Recht / Salvatorische Klausel

Die Regelungen in den sogenannten "Schlussbestimmungen" oder dem "Sonstigen".

 

Weitere Informationen zu dieser Klausel finden Sie hier

 

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