Was können wir für Ihren Webauftritt tun?

 

 

Ein guter Webauftritt ist Voraussetzung für Ihren geschäftlichen Erfolg im Onlinebereich. Unsinnige Klauseln, fehlende Hinweise gegenüber dem Verbraucher und zeigen mit einem Blick, dass der Domain-Inhaber "Neu" im Geschäft ist, führen zu Abmahnungen und zu rechtlichen Nachteilen bei der Durchführung und Abwicklung von Verträgen.

 

Erstes Ziel: Vermeidung von Abmahnungen

 

 

Mit unserem Basispaket "Abmahnungscheck" führen wir eine Kontrolle Ihres Webauftritts und der damit verbundenen Unterseiten durch. Wir prüfen, ob Sie allen gesetzlich vorgeschriebenen Hinweispflichten nachkommen und weisen Sie darauf hin, falls dies nicht so ist. Wir prüfen, ob Ihre Vertragsabwicklung (Bestellformulare, Bestätigungs-eMails, etc.) den gesetzlichen Anforderungen des Fernabsatzrechts und der Vorschriften des elektronischen Geschäftsverkehrs entsprechen und unterstützen Sie bei der Anpassung. Dies gilt für Onlineshops, online angebotene Dienstleistungen und eBay-Handel gleichermaßen. Bei Onlineshops führen wir eine Testbestellung durch und prüfen den gesamten Bestellablauf.

 

Die Kosten für die Prüfung sind abhängig von Art- und Umfang Ihres Internetauftritts. Je mehr Webseiten vorhanden sind, desto komplexer ist die Prüfung. Eine konkrete Festlegung auf bestimmte Kosten ist deshalb schwierig. Gerne werfen wir einen Blick auf den Internetauftritt und erstellen einen (kostenlosen) Kostenvoranschlag. In fast allen Fällen ist das Basispaket günstiger als die erste Abmahnung und sicherlich wesentlich nützlicher.

 

 

Zweites Ziel: Geschäftsbedingungen die für Sie gut sind.

 

Im Rahmen der weitergehenden Prüfung erstellen wir im Anschluss an die Prüfung individuelle AGB für Sie (auch im Rahmen der "mich"-Seite bei eBay-Händlern. Diese sollen den gesetzlich möglichen Spielraum zu Ihren Gunsten nutzen und doch allen gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Zur Erstellung guter AGB ist die Kenntnis Ihres Geschäfts unabdingbar. Das Paket umfasst deshalb die persönliche Besprechung - die auch per Telefon- oder Videokonferenz durchgeführt werden kann.

 

Sie sind international tätig und möchten AGB auch in Englisch, Französisch, Spanisch oder einer anderen Fremdsprache?

 

Auch dies ist kein Problem. Für alle gängigen und weniger gängigen Fremdsprachen arbeiten wir mit Übersetzungsbüros zusammen. Die ensprechenden Leistungen können Sie in einem Paket erhalten. Dabei prüfen wir auch, ob sich durch die Anwendung ausländischen Rechts Auswirkungen auf Ihr Onlinegeschäft ergeben können.

 

Möchten Sie Ihr Design schützen lassen? oder eine Marke eintragen lassen? Auch dies erledigen wir für Sie. In Deutschland, der EU und - wenn Sie wünschen - weltweit.

 

Für alle Arbeiten erstellen wir gerne einen Kostenvoranschlag.

 

 

Drittes Ziel: Ihre Internetauftritt bleibt sicher.

 

Im gleichen Tempo, wie sich Technologien weiterentwickeln, verändert sich die Rechtsprechung. Egal wann, von wem, oder wie Sie Ihre Verträge erstellen (lassen), schon nach wenigen Monaten können diese veraltet sein. Bei diesem Paket wird die Prüfung Ihres Internetauftritts automatisch in unserem Fristenkalender aufgenommen. Zweimal jährlich prüfen wir, ob die aktuelle Rechtsprechung eine Änderung Ihrer AGB und ggf. der Hinweistexte erforderlich macht. So bleiben Sie immer auf dem neuesten Stand.

Weiterhin werden Ihre Werbemaßnahmen (Newsletter, Preisausschreiben, Gewinnspiele, etc.) auf Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht geprüft, wenn Sie dies wünschen.

 

 

zurück zur Startseite

Rechtsanwalt Christoph Wolgang Obholzer, Neue Grünstraße 38, 10179 Berlin, Telefon: 030-673052-32, Telefax: 030-673052-34